Gesetzliche Bestimmungen zu Geld und Finanzen
Grundsätzliche Informationen bei Konteneröffnung
Legitimationspflicht nach dem Geldwäschegesetz
Identifikationsprüfungsverordnung Zahlungskonto für Flüchtlinge und Geduldete
Verifizierung und Identifizierung von Flüchtlingen bei Kontoeröffnung
Sparkassen-Girokonto: Informationen für Flüchtlinge und Helfer
Sie können das Girokonto in einer Sparkassen-Filiale beantragen. Bitte legen Sie eines der folgenden Papiere vor:
- Reisepass
- Einen von einer deutschen Behörde ausgestellten Personalausweis
- Eine vorläufige Aufenthaltsgestattung, wenn darin Angaben zur Person und ein Lichtbild enthalten sind
- Eine durch eine deutsche Behörde ausgestellte Duldung, wenn darin Angaben zur Person und ein Lichtbild enthalten sind