Jobcenter Landkreis Wittmund

Das Jobcenter ist für die Grundsicherung Arbeitsuchender nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig.

Auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren erfolgreich positiv abgeschlossen ist, müssen sich unverzüglich beim Jobcenter anmelden, um lückenlos weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Leistungen mehr vom Sozialamt.

Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Landkreises.

Landkreis Wittmund - Jobcenter

Dohuser Weg 34
26409 Wittmund

Tel.: 04462/86 8400
Fax.: 04462/86 8200
Mail: jobcenter-wittmund@jobcenter.wittmund.de

Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag, Dienstag, Donnerstag zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr

Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminabsprache!

Fragen des Jobcenter zur Arbeitsvermittlung

Fragebogen des Jobcenter für die Vermittlung von Arbeit und Ausbildung